Autogas-Förderung 2026: Was Kfz-Steuer und Energiesteuer aktuell bringen
Autogas-Förderung: Gibt es 2026 noch steuerliche Vorteile?
Wer über eine Autogas-Förderung durch Kfz-Steuer oder Energiesteuer nachdenkt, sollte die aktuelle Rechtslage genau kennen, denn hier hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Die frühere Steuerbegünstigung für Flüssiggas (LPG) auf den Kraftstoff selbst ist bereits Ende 2022 ausgelaufen. Seitdem wird LPG als Kraftstoff zum vollen Energiesteuersatz besteuert, eine gesonderte Vergünstigung wie in den Jahren zuvor gibt es dafür nicht mehr.
Anders sieht es bei Erdgas (CNG) und Biomethan aus. Hier läuft die Energiesteuervergünstigung noch, wird aber seit 2024 stufenweise zurückgefahren und endet zum 31. Dezember 2026 vollständig. Ab 2027 gilt dann auch für CNG der volle Regelsteuersatz. Wer also noch von den auslaufenden Vorteilen profitieren will, hat dafür nur noch ein begrenztes Zeitfenster.
Kfz-Steuer für Autogas-Fahrzeuge: So wird tatsächlich gerechnet
Eine eigene Kfz-Steuerbefreiung für Autogas-Fahrzeuge existiert nicht. LPG- und CNG-Fahrzeuge werden bei der Kfz-Steuer wie vergleichbare Benziner behandelt, berechnet aus einem Hubraum-Anteil und einer CO2-Komponente. Der Hubraumsatz liegt bei Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 pauschal bei 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Ottomotoren, hinzu kommt eine gestaffelte CO2-Komponente oberhalb eines Freibetrags von 95 Gramm pro Kilometer.
Ein niedrigerer CO2-Ausstoß durch den Gasbetrieb kann sich also indirekt über die CO2-Komponente positiv auf die Steuerhöhe auswirken, eine automatische Vergünstigung allein durch den Kraftstoffwechsel gibt es aber nicht. Wer die tatsächliche Steuerlast für ein konkretes Fahrzeug wissen will, sollte Hubraum und CO2-Wert aus dem Fahrzeugschein prüfen und mit einem aktuellen Kfz-Steuerrechner nachrechnen.
Autogas-Förderung 2026 im Überblick: Was aktuell noch gilt
- LPG-Energiesteuervergünstigung: Ausgelaufen seit Ende 2022, seitdem voller Steuersatz auf Autogas als Kraftstoff.
- CNG-/Biomethan-Energiesteuervergünstigung: Noch aktiv, wird seit 2024 schrittweise reduziert und endet zum 31. Dezember 2026 vollständig.
- Kfz-Steuer: Keine eigene Befreiung für Gasfahrzeuge, Berechnung wie bei Benzinern über Hubraum und CO2-Ausstoß.
- Direkte Umrüstungsförderung: Kein bundesweites Förderprogramm mehr, vereinzelt bieten regionale Gasversorger noch Zuschüsse oder Tankgutscheine bei Neuzulassung oder Erstumrüstung an.
- Laufender Kostenvorteil: Trotz wegfallender Steuervorteile bleibt Autogas an der Zapfsäule meist deutlich günstiger als Benzin oder Diesel, das ist weiterhin der Haupttreiber für die Amortisation.
Warum sich Autogas trotzdem noch amortisieren kann
Auch ohne gesonderte Steuervergünstigung bleibt der Preisunterschied an der Zapfsäule der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer Umrüstung. LPG und CNG kosten pro Liter beziehungsweise Kilogramm meist deutlich weniger als Benzin, dieser laufende Kostenvorteil wirkt unabhängig von der steuerlichen Behandlung und ist bei den meisten Fahrzeugen der Grund, warum sich die Investition in eine Anlage überhaupt lohnt.
Wichtig ist deshalb, bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht mit veralteten Annahmen zu einer Steuerbefreiung zu arbeiten, sondern die tatsächliche Ersparnis realistisch aus Kraftstoffpreisen und der eigenen Fahrleistung zu ermitteln.
Amortisationszeit mit aktuellen Werten berechnen
Mit dem Autogas-Amortisationsrechner lässt sich die individuelle Amortisationszeit mit den eigenen Fahrzeug- und Verbrauchsdaten ermitteln, kostenlos, ohne Registrierung und ohne die überholte Annahme einer Kraftstoff-Steuerbefreiung.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch eine Kfz-Steuerbefreiung für Autogas?
Nein, eine eigene Kfz-Steuerbefreiung für Autogas-Fahrzeuge existiert nicht. Die Kfz-Steuer wird wie bei vergleichbaren Benzinfahrzeugen über Hubraum und CO2-Ausstoß berechnet.
Läuft die Steuervergünstigung für Autogas als Kraftstoff noch?
Für LPG ist die Energiesteuervergünstigung bereits Ende 2022 ausgelaufen. Für CNG und Biomethan gilt sie noch, wird seit 2024 stufenweise reduziert und endet zum 31. Dezember 2026 vollständig.
Gibt es noch Zuschüsse für die Umrüstung auf Autogas?
Ein bundesweites Förderprogramm für die Umrüstung existiert aktuell nicht. Vereinzelt bieten regionale Gasversorger bei Neuzulassung oder Erstumrüstung Zuschüsse oder Tankgutscheine an, die Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Aktualität dieser Angaben

Die Angaben zur Autogas-Förderung 2026 in diesem Artikel zu Steuersätzen und Förderprogrammen entsprechen dem Stand Mitte Juli 2026, sie ändern sich regelmäßig. Für eine verbindliche Einschätzung zur individuellen Steuerlast oder zu aktuell verfügbaren regionalen Förderungen empfiehlt sich der Blick auf die offiziellen Informationen des Zoll sowie eine Beratung beim ADAC oder der zuständigen Zulassungsbehörde.